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Corona-Ereignisse in Crimmitschau (mit Bezug auf Sachsen/Deutschland)

 

Die., 10.3.2020           der Spielbetrieb der beiden Eishockey-Ligen wird eingestellt, die Eispiraten als Hauptrundenvorletzter spielen keine Play-Downs mehr, es gibt in dieser Saison keinen Meister und keine Absteiger

Sa., 14.3.        das Kunsteisstadion wird geschlossen; die Freie Presse bringt keine Veranstaltungstipps („Wohin“-Seite) mehr

So., 15.3.        alle Gottesdienste abgesagt

Mo., 16.3.       alle Kulturveranstaltungen abgesagt, keine neue Ausstellung in der Kleinen Galerie im Theater, die Tuchfabrik Gebr. Pfau schließt, die Schulpflicht wird sachsenweit aufgehoben

Die., 17.3.       Einrichtung eines Krisenstabes im Rathaus u.a. mit OB und Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat; Sperrung der Spielplätze und des Tiergeheges, Schließung des DLM Schloss Blankenhain und der Stadtbibliothek; das Eis im Eisstadion wird abgetaut (das für 25. April geplante Länderspiel in Crimmitschau gegen Weißrussland ist noch nicht abgesagt!); die Lokalredaktionen der Freien Presse Westsachsens werden zusammengelegt

Mi., 18.3.        Schließung von Schulen und Kitas; die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten werden für den Monat April erlassen

Do., 19.3.        sachsenweite Regelungen über Schließung von Kneipen, Kultur- und Sporteinrichtungen (auch Fitnessstudios) u.ä. in Kraft („Lock Down“), offen bleiben dürfen nur Super- und Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Bau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel, Sonntagsverkaufsverbote sind aufgehoben, Gaststätten sind nur eingeschränkte Öffnungszeiten (6 bis 18 Uhr) erlaubt; die Sächsische Landesausstellung, deren Teil auch die Tuchfabrik Gebr. Pfau ist, wird auf unbestimmte Zeit verschoben (sollte am 25.4. eröffnet werden)

So., 22.3.        um 0.00 Uhr treten weitere Beschränkungen in Sachsen in Kraft: auch Gaststätten, Friseuren und Baumärkten (für Privatpersonen) ist der Betrieb untersagt

Mo., 23.3.       um 0.00 Uhr treten bundesweite Beschränkungen in Kraft (vorerst für 14 Tage/werden danach verlängert bis nach Ostern): es besteht ein Kontaktverbot – höchstens zwei Personen dürfen in der Öffentlichkeit Kontakt zueinander haben (Mindestabstand 2 m), Friseure, Kosmetik- und Tattoo-Studios sowie Massagesalons müssen geschlossen werden; die Stadtverwaltung und der Bauhof bleiben ab heute bis voraussichtlich 20. April für den öffentlichen Besucherverkehr geschlossen, die Stadtverwaltung ist aber weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichbar

Mi., 25.3.        die Freie Presse schreibt, dass OB Raphael dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) in einer Videobotschaft auf der Facebookseite der Stadt und auf City-TV über die aktuellen Ereignisse in Crimmitschau berichtet, außerdem werden die Frischmärkte mittwochs und samstags voraussichtlich bis 5. April abgesagt; in Crimmitschau sind 13 Corona-Infektionsfälle bekannt (am 28.3. sind es 17, am 3.4. 31, am 13.4. schon 47, am 16.4. 50)

Do., 26.3.        die Freie Presse erwähnt, dass das Eishockey-Länderspiel am 25. April abgesagt ist, außerdem wird über die neue Homepage „wir-sind-crimmitschau.chayns.de“ informiert, auf der Crimmitschauer Händler und Gewerbetreibenden ihre Serviceangebote veröffentlichen können

Die., 31.3.       Sachsen präzisiert die Verbote vom 22.3.: die Bürger dürfen nur noch mit triftigem Grund auf die Straße – zur Arbeit, zum Einkauf, allein oder in Familie

Mi., 2.4.          der OB scheitert mit seinem Versuch, die Frischmärkte zu untersagen, weil sie zu einem Treffpunkt für die Risikogruppe der Rentner geworden sind (vgl. 25.3.)

Fr., 3.4.          der Leiter des Kultur-, Sport- und Freizeitstättenbetriebes, Uwe Müller, koordiniert alle Dinge im Zusammenhang mit Corona; der Krisenstab (vgl. 17.3.) tagt ohne die Fraktionsvorsitzenden, um Kontakte so gering wie möglich zu halten, Stadträte werden über E-Mail informiert, alle Stadtratssitzungen sind bis 19. April abgesagt; 32 Kinder werden in sieben Kitas notbetreut, 9 in den Grundschulen; Mitarbeiter der Kultur- und Sporteinrichtungen übernehmen andere Aufgaben z.B. im Ordnungsamt (FP WDA 4.4.2020)

Die., 7.4.         heute und am 14.4. bietet OB Raphael von 16 bis 18 Uhr eine telefonische Bürgersprechstunde an; das Sächsische Oberverwaltungsgericht verfügt per Urteil, dass sich die Bürger zu Sport und Bewegung im Freien nur maximal 15 km von ihrer Wohnadresse entfernen dürfen

Do., 9.4.          der Kabelnetzbetreiber „City-TV“, der rund 5000 Haushalte in Crimmitschau versorgt, überträgt bis Samstag täglich 10 und 16 Uhr von Pfarrer Ferry Suarez das „Geistliche Wort zur Karwoche“ aus der Lutherkirche, Sonntag und Montag das „Geistliche Wort zu Ostern“ aus der Johanniskirche

Mo., 20.4.       als erstes Bundesland erlaubt Sachsen das Betreten von Einkaufsläden und das Benutzen von Bus und Bahn nur noch mit „Mund-Nasen-Bedeckung“ (in den meisten anderen Ländern ab 27.4., in Schleswig-Holstein als letztem Land ab 29.4.), dafür dürfen weitere Einzelhändler wieder öffnen (Verkaufsfläche bis 800 m²), Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen bleiben weiterhin untersagt, erlaubte „Ausnahmetatbestände“ sind Trauerfeiern, Beerdigungen, Trauungen und Gottesdienste mit höchstens 15 Besuchern (die jeweiligen Zelebranten nicht mitgezählt), Gastronomiebetriebe jeder Art und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen

Eine Sondersitzung des Stadtrates, bei der die Vergabe der Aufträge für die Erneuerung der Heizungsanlage am Haus Lindenstraße des Gymnasiums und die Umsetzung des Digitalpaketes am Gymnasium und an der Sahnschule ging, findet wegen der benötigten Mindestabstände (1,5 m/ “Social Distancing“) nicht im Rathaussaal, sondern im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses statt (da dort immer noch nicht die nötigen Abstände eingehalten werden können, findet die nächste Sitzung am 28. Mai im Haus der Vereine statt)

Mo., 20.4.       am Gymnasium beginnt der „Unterricht“ wieder – durchgeführt werden aber lediglich die Konsultationen zur schriftlichen Prüfung, die erste Prüfung findet am 23.4. statt

Do., 23.4.        die Stadt verhängt eine Haushaltssperre für Ausgaben in Höhe von 3,57 Mill. Euro

Fr., 24.4.        die Freie Presse berichtet, dass die Stadt den für das erste Maiwochenende geplanten Töpfermarkt in Gablenz abgesagt hat

Mo., 4.5.         die sächsische Regierung erlaubt unter Beibehaltung der strengen hygienischen Auflagen die Öffnung von Friseur- und Kosmetiksalons, Museen, Bibliotheken, Zoos, Gedenk-stätten, Sportanlagen im Freien und Spielplätzen, außerdem entfällt die 15-Personen-Regel für Gottesdienste, erlaubt sind nun auch „ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 und einer zeitlichen Begrenzung von 60 Minuten“; Hotels und Gaststätten bleiben weiter geschlossen – in Crimmitschau sind das Tiergehege und die Spielplätze wieder geöffnet (unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln)

Mi., 6.5.          am Gymnasium beginnt der Unterricht für die Klassenstufe 11, an Grundschulen für die 4., an Oberschulen für 8./9. Klassen

Die., 12.5.       das Deutsche Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain und die Bibliothek öffnen wieder; die 800-m²-Beschränkung für Geschäfte entfällt

Fr., 15.5.        ab heute ist in Sachsen die Wiederöffnung von Theatern, Kinos, Fitnessstudios (in Crimmitschau z.B. injoy), Sportstätten ohne Publikum und Freibädern möglich, auch Gastronomie-betriebe und Hotels dürfen (alles unter Einhaltung strenger Hygienebedingungen) wieder öffnen, außerdem sind auch wieder überregionale touristische Ausflüge erlaubt

Mo., 18.5.       in Sachsen (als erstem Bundesland) sind Schulen und Kindertagesstätten wieder für alle Kinder geöffnet

Sa., 30.5.        das Freizeit- und Erlebnisbad Mannichswalde öffnet – für maximal 528 Badegäste gleichzeitig

Pfingstsonntag, 31.5.            in der Laurentiuskirche findet ein Orgelkonzert statt – die erste Kultur-veranstaltung in der Stadt nach dem Beginn der Corona-Einschränkungen

Mi., 3.6.          die Freie Presse erscheint wieder mit allen ihren einzelnen Lokalausgaben

Fr., 5.6.          Sachsens Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Barbara Klepsch, und Klaus Vogel, Direktor des Hygienemuseums Dresden, teilen mit, dass die verschobene Sächsische Landesausstellung (vgl. 19.3.) am 11. Juli eröffnet wird und bis 1. November dauern soll (wird später bis 31.12. verlängert, aber ab 2.11. praktisch wieder geschlossen)

Sa., 6.6.          in Sachsen treten weitere Lockerungen in Kraft: Busreisen sind wieder gestattet, in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sind Besuche (unter Hygieneauflagen) wieder erlaubt, ebenso Familienfeiern mit bis zu 50 Personen und der Sportbetrieb unter freiem Himmel (ohne Zuschauer), gleiches gilt auch für Frei- und Hallenbäder und Trockensaunen, die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen bleibt aber bestehen – das Sahnbad öffnet – für 926 Badegäste gleichzeitig

Mo., 22.6.       im Rahmen der europaweiten Aktion „Night of Light“, mit der Veranstaltungs-unternehmer auf ihre prekäre Lage aufmerksam machen wollen, taucht der Veranstaltungstechnik-Unternehmer Jens Schmidt das Theater mit 30 Scheinwerfern in ein „sattes Rot“

Mi., 1.7.          zur Ankurbelung der Wirtschaft wird die Mehrwertsteuer in Deutschland von 19 auf 16 % (der ermäßigte Satz, z.B. für Lebensmittel, von 7 auf 5 %) gesenkt (gilt bis Ende des Jahres)

Do., 9.7.          eigentlich sollte das Kino „Cinestar“ wiedereröffnen, der Termin wird aber mangels zugkräftiger neuer Filme (Start wegen Corona verschoben) verschoben

Fr./Sa., 10./11.7. die Abschlusszeugnisausgaben der Käthe-Kollwitz- und Sahn-Oberschule sowie des Gymnasiums finden statt, aber wegen der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen im Eisstadion

Die., 14.7.       das Sächsische Kabinett erlässt eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit Lockerungen (gilt ab 18.7. bis 31.8.): Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmen (auch in Gaststätten)/Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt, auch Jahrmärkte, Volksfeste und Sportwettkämpfe (mit bis zu1000 Teilnehmern und Hygienekonzept), ab 1. September auch Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist

Mo., 20.7.       eine Schülerin aus Crimmitschau wird positiv auf Corona getestet, daraufhin verhängt das Gesundheitsamt 37 Quarantänen, später stellt sich der Test allerdings als falsch heraus

So., 20.9.        mit der Vernissage zur Ausstellung „BOOM!“ des FreundesKreisesKunst öffnet das Theater wieder, am 26.9. findet die erste Saalveranstaltung statt („Mr. Rod“/nahezu ausverkauft); zum Hygienekonzept gehört, dass alle Besucher ihre Kontaktdaten hinterlassen müssen

Fr., 25.9.        die Eispiraten spielen das erste Mal wieder vor Publikum: 911 Fans mit Maske und Abstand, es gibt kein Bier (Testspiel gegen Kassel/1:6)

Die., 13.10.     im Landkreis Zwickau gelten schärfere Corona-Regeln: Begrenzung der Teilnehmerzahlen von privaten Zusammenkünften, Vereins- und Betriebsfeiern auf 25, von Familienfeiern auf 50, von öffentlichen Zusammenkünften auf 250 (wird am 14.10. auf 500 korrigiert), es müssen „personenbezogen Daten erhoben“ werden, Großveranstaltungen über 1000 Personen werden verboten

Mi., 14.10.      der Landkreis überschreitet den Schwellenwert von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen (Inzidenzwert)

Mi., 28.10.      der Landkreis Zwickau verschärft die Corona-Regeln: Maskenpflicht auch in der Öffentlichkeit auf Plätzen, auf denen Märkte stattfinden, an Haltestellen (einschl. Bahnhöfen), in Fluren/Treppenhäusern öffentlicher Gebäude, bei Versammlungen/Demonstrationen, in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, Ausschankverbot für Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr, Veranstaltungen dürfen von nicht mehr als 100 Personen besucht werden

Mo., 2.11.       aufgrund der rasant gestiegenen Ansteckungszahlen gilt deutschlandweit bis Ende November ein sogenannter Teil- oder „Wellenbrecher“-Lockdown („Lockdown light“): Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Kino, Theater), Sportstätten (einschließlich Fitness-Center) und Gaststätten, Klubs, Bars, Kneipen sind geschlossen (Lieferbetrieb möglich), Handelseinrichtungen, Friseure und Kirchen bleiben offen (mit Hygienekonzept), Tattoo-Studios bleiben geschlossen, private Treffen nur noch von zwei Haushalten und max. 10 Personen, schärfere Bestimmungen zum Tragen von Masken (u.a. in der Fußgängerzone und in weiterführenden Schulen auf dem gesamten Schulgelände außer im Unterricht der 5. bis 10. Klassen, in den Jahrgangsstufen 11 und 12 und an Berufsschulen auch im Unterricht) – damit endet auch die Sächsische Landesausstellung mit ihrem Standort „Tuchfabrik Gebr. Pfau“ in Crimmitschau vorzeitig

Fr., 6.11.        die Eispiraten bestreiten ihr erstes Meisterschaftsspiel in der DEL 2 (6:7 gegen Landshut) – ohne Zuschauer

Mi., 18.11. (Buß- und Bettag/in Sachsen Feiertag)   seit heute gilt in Sachsen eine erweiterte Maskenpflicht – auch auf Supermarktparkplätzen, vor Schulen und Kitas

Die., 1.12.       deutschlandweit gelten die Regeln vom 2.11. weiter bis 23.12.; verschärfte Hygieneregeln (in Sachsen) in Kraft (vorerst bis 23.12.): Maskenpflicht auch auf Spiel- und Sportplätzen und in Parkanlagen (in Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht), Alkoholverkauf und

-konsum auf öffentlichen Plätzen rund um die Uhr verboten, Ausgangsbeschränkungen (nur aus „triftigen“ Gründen – Beruf, Schule, Einkauf, Arztbesuch – erlaubt, Sport und Bewegung im Freien nur maximal 15 km von der Wohnung entfernt), Zusammenkünfte zwischen zwei Haushalten nur noch mit 5 Personen erlaubt (Kinder bis 14 Jahre zählen allerdings nicht), Gottesdienste dürfen nur noch 45 min. dauern/es darf nur ein Lied gesungen werden (mit Maske)/die Platzanzahl ist beschränkt

Do., 3.12.        die Bundesregierung verlängert den erst Ende November bis Weihnachten verlängerten Teil-Lockdown bis 10.1.2021 (diese Entscheidung sollte eigentlich erst Mitte Dezember fallen)

So., 6.12., 2. Advent  der ursprünglich für heute in Crimmitschau geplante verkaufsoffene Sonntag fällt aus, da er an die Durchführung des Weihnachtsmarktes gebunden ist, der aber abgesagt worden war

Die., 8.12.       OB André Raphael ist mit Covid-19 infiziert zu Hause

Do., 10.12.      die Stadtratssitzung wird abgesagt, über 3 Vorhaben stimmen die Stadträte online ab

Fr., 11.12.      Crimmitschau meldet 182 Erkrankungen in den letzten 7 Tagen, das bedeutet eine Inzidenzzahl von 992 (Neukirchen 1085; Sachsen 313,1/Inzidenz: Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen)

So., 13.12.      es gibt wieder Gottesdienste auf Youtube

Mo., 14.12.     in Sachsen tritt als erstem Bundesland in Deutschland ein „strenger Lockdown“ bis 10. Januar 2021 in Kraft: Schulen, Kitas und der Einzelhandel (außer Waren täglicher Bedarf, Drogerien, Banken, Friseure, Tankstellen u.ä.) – auch Baumärkte – werden geschlossen, Maskenpflicht im öffentlichen Raum an allen Orten, an denen sich Menschen begegnen, Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft generell nur mit „triftigem“ Grund: Arbeit, Besuch von Partnern und Hilfsbedürftigen, Versorgungsgänge, Sport und Bewegung im Freien – letzteres im Umkreis von 15 Kilometern), Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr überall dort, wo der Inzidenzfall  200 überschreitet (das ist praktisch in ganz Sachsen!); Ausnahme: von 23.12., 12 Uhr, bis 27.12., 12 Uhr, dürfen sich bis zu 10 Personen (plus Kinder bis 14 Jahre) aus dem engsten Freundes- und Familienkreis treffen (für Silvester gilt diese Regelung nicht)

Mi., 16.12.      die sächsischen Regelungen gelten nach einem Beschluss der Ministerpräsidenten vom 13.12. nun in ganz Deutschland – der 2. „Lockdown“ in Deutschland beginnt (mit schärferen Regelungen: auch Anbieter „körpernaher“ Dienstleistungen wie Friseure müssen schließen, private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt mit maximal 5 Personen – außer Kinder bis 14 Jahre – beschränkt, von 24. bis 26.12.  sind aber Treffen mit bis zu 4 weiteren Personen – aus der engeren Verwandtschaft – erlaubt, auch wenn dann mehr als 2 Haushalte oder 5 Personen zusammenkommen, für Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot, der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten (vorher gekaufte kann zwar abgebrannt werden, es wird aber davon abgeraten), es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr (außer am Heiligabend und zu Silvester)

18.-24.12.       „Hickhack“ in Sachsen um ein Verkaufsverbot von Waren in Supermärkten, die nicht der Grundversorgung dienen: 18.12. – Verbot, 21.12 – „großzügige“ Auslegung des Verbotes: diese Waren dürfen verkauft werden, wenn Produkte der Grundversorgung mehr als 50 % des Sortiments ausmachen, 24.12. – die Landesregierung ändert die Coronaschutzverordnung und erlaubt den Verkauf offiziell, wenn Produkte der Grundversorgung mehr als 50 % des Sortiments ausmachen

Do., 24.12., Heiligabend       es gibt keine Gottesdienste in den Crimmitschauer Kirchen, die meisten öffnen lediglich in der Regel zwei Stunden für eine „persönliche Einkehr“/in Frankenhausen kann ab 16 Uhr ein vorher gespieltes und auf Video aufgenommenes Krippenspiel via Youtube gesehen werden

Fr., 25.12.      Gottesdienst in Frankenhausen unter strengen Hygieneauflagen (25 Besucher)

Mo., 28.12.     OB Raphael wieder im Dienst (vgl. 11.12.)

Do., 31.12., Silvester das neue Jahr wird mit deutlich weniger Feuerwerk als in den letzten Jahren, aber immer noch sehr ausgiebig begrüßt (obwohl kein Feuerwerk verkauft werden durfte)

2021

Mi., 6.1.          im Fitnessstudio injoy in der Carl-Spengler-Straße nimmt ein Corona-Schnelltest-Zentrum seine Arbeit auf

Mo., 11.1.       die verschärften Corona-Regeln, die in Sachsen bereits weitgehend so galten, treten bundesweit in Kraft, werden aber von den Bundesländern nicht einheitlich durchgesetzt – in Sachsen wird die Auflage, dass sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person eines zweiten Haushaltes treffen darf, dahingehend gelockert, dass das für Kinder unter 14 Jahren nicht gilt, das soll eine bessere Betreuung ermöglichen

Mo., 18.1.       in Sachsen beginnt der Unterricht in den Vorbereitungsklassen (9/10 und 11/12) – der bundesweite Lockdown beinhaltet eigentlich die komplette Schulschließung noch bis Ende Januar

Die., 19.1.       die eigentlich erst für den 25.1. geplante (bereits 18.) Absprache der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen wird vorgezogen und beschließt u.a., dass der Lockdown bis 14. Februar verlängert wird und dass ab 25.1. Maßnahmen verschärft werden

Fr., 22.1.        das Theater teilt mit, dass der Theaterbetrieb bis März eingestellt ist

Die., 26.1.       die Sächsischen Regierung beschließt entsprechend der Absprache vom 19.1. eine neue Corona-Schutzverordnung, sie gilt (vorerst bis 14. Februar und) ab

Do., 28.1.        und beinhaltet u.a.: in der Öffentlichkeit dürfen keine selbstangefertigten Masken mehr getragen werden, erlaubt sind nur noch medizinische oder FFP-2-Masken, sowie die Verpflichtung sächsischer Arbeitgeber, Home-Office-Lösungen anzubieten, falls keine zwingenden Gründe dem entgegenstehen, außerdem bleibt es in Sachsen (als einzigem Bundesland) verboten, dass Kunden Waren bei Einzelhandelsgeschäften bestellen und abholen können („Click&Collect“); Schulen bleiben bis 14.2. geschlossen (Ausnahme: Abschlussklassen)

Do., 4.2.          der Stadtrat beschließt die Einführung eines „Stadtgutscheines“ als „wirtschaftsfördernde

Maßnahme“ und die taggenaue Abrechnung der Betreuungszeiten in den Kitas

Fr., 12.2.21    der Landtag beschließt die neue Corona-Schutzverordnung (gilt ab 15.2. bis 7.3./Inhalt: s.15.2./Maskenpflicht in Autos/ab 1.3. dürfen Friseure und Fußpflegesalons wieder öffnen)

Mo., 15.2.       Kitas und Grundschulen öffnen wieder (eingeschränkter Regelbetrieb  mit Hygiene-konzept), „Click&Collect“ erlaubt (Beschluss der Landesregierung vom 9.2./vgl. 28.1.), am Gymnasium beginnt der „Regelunterricht“ in der Jahrgangsstufe 11; Öffnungen in Einzelhandel, Kultur u.ä. erst ab einer Inzidenz von unter 35 (Beschluss von Bundeskanzlerin/Ministerpräsidenten vom 10.2./bisher galt die 50 als mögliche Untergrenze)

Mi., 17.2.        der Landkreis Zwickau lockert aufgrund eines niedrigen Inzidenzwertes (seit mehr als fünf Tagen unter 100) die Corona-Schutzmaßnahmen: Aufhebung der 15-km-Regel (s. 14.12.2020) und der nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr

Die., 23.2.       der Deutsche Eishockeybund sagt das für 22. April in Crimmitschau geplante Länderspiel gegen Weißrussland ab

Fr., 26.2.        das „Jazzfest am Gründonnerstag“ im Theater wird „um ein Jahr verschoben“

Mo., 1.3.         Frisöre dürfen (nach 11 Wochen) wieder öffnen, in (allen) anderen Bundesländern außer in Sachsen auch Fußpfleger, Floristen und Fahrschulen (alle Berufe mit F?!)

Fr., 5.3.          nach der Bund-Länder-Vereinbarung vom 3.3. beschließt die Sächsische Landesregierung die neue Corona-Schutzverordnung mit weiteren Lockerungen, sie gilt ab

Mo., 8.3.         (und bis Ende März) und beinhaltet: Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen/Ausgangs-sperre und des Alkoholverbotes, Öffnung von Buchläden, Garten- und Baumärkten sowie Fahrschulen (Fahrschüler brauchen einen „tagesaktuellen“ Coronatest), Treffen von zwei Haushalten mit max. 10 Personen erlaubt (Kinder unter 15 zählen nicht mit), Maskenpflicht im Auto nur noch für Mitfahrer; bei Inzidenzwerten  unter 100 ist „Click&Meet“ (Einkaufen mit Terminvereinbarung), Individualsport im Außenbereich auch in (Kinder-)Gruppen bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren auch auf Außensportanlagen sowie das Anbieten körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik/Tattoo; Kunden mit „tagesaktuellen“ Coronatest) erlaubt, bei Inzidenz unter 50 darf der Einzelhandel mit Kundenbeschränkung öffnen und ist kontaktfreier Sport in Gruppen bis 20 Personen im Außenbereich möglich (die Grenzinzidenz von 35 gilt nur noch im privaten Bereich: Treffen von drei Hausständen mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, Kinder unter 15 Jahren werden nicht dabei berücksichtigt), bei Inzidenz unter 100 öffnen ab Montag, 15.3., die weiterführenden Schulen (ab Klasse 5) im Wechselunterricht, der Besuch botanischer Gärten, Tierparks, Zoos, Galerien, Museen und Gedenkstätten nach vorheriger Anmeldung (bei unter 50 ohne) ist erlaubt

Do., 11.3.        vor der Stadtratssitzung unterzogen sich alle Stadträte einem Corona-Schnelltest (alle Ergebnisse negativ)

Mo., 15.3.       die Regeln vom 8.3. treten in Kraft (Oberschulen und das Gymnasium öffnen…)

Die., 16.3.       der Landkreis Zwickau verschärft wegen gestiegener Inzidenzzahlen (seit 11.3. über 100) bereits wieder die Regeln: kein Click&Meet mehr, alle seit Montag geöffneten Einrichtungen (vgl. 8.3.) schließen wieder, die Wohnung kann nur noch mit triftigem Grund verlassen werden, private Kontakte sind nur noch zwischen zwei Haushalten erlaubt

Mi., 17.3.        am Gymnasium und an den Oberschulen werden die ersten verpflichtenden Corona-Selbsttests durchgeführt; ohne negativen Test ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich

So., 21.3.        wie vor vielen anderen Rathäusern deutschlandweit stellen Eltern auch vor dem Crimmitschauer Rathaus Kinderschuhe auf als stiller Protest gegen die Einschränkungen, unter denen ihre Kinder wegen Corona leiden müssen

Mo., 22.3.       Schüler der 5. bis 10. Klassen der weiterführenden Schulen müssen wegen der zu hohen Inzidenzzahlen im Landkreis wieder zu Hause bleiben, KiTas werden geschlossen

Die., 23.3.       Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten beschließen eine Verlängerung des Lockdowns über den 31.3. hinaus bis 18. April sowie eine „erweiterte Oster-Ruhe“ – von Gründonnerstag bis Ostermontag soll das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben ruhen, lediglich am Ostersamstag dürfen Lebensmittelgeschäfte öffnen

Mi., 24.3.        die Bundeskanzlerin nimmt den Beschluss zur „erweiterten Oster-Ruhe“ zurück und entschuldigt sich bei der Bevölkerung für das „Oster-Chaos“; der verlängerte Lockdown bleibt bestehen und auch die Möglichkeit des (regionalen) Einsatzes der „Notbremse“ (Rücknahme von Lockerungen bei zu hoher Inzidenzzahl)

Mo., 29.3.       die Sächsische Regierung beschließt die neue Corona-Schutzverordnung, gültig von 1. bis 18. April; neu daran ist, dass Öffnungsschritte nicht mehr nur von der Inzidenzzahl abhängig gemacht werden, sondern auch von der Belegung der sächsischen Intensivbetten (bei Überschreitung der Zahl von 1300 tritt ein verschärfter Lockdown in Kraft)

Gründonnerstag, 1.4.           die Beschlüsse vom 23. (24.) und 29.3. treten in Kraft, dazu gehören auch Kontaktbeschränkungen (erlaubt sind nur zwei Hausstände mit insgesamt 5 Personen außer Kinder unter 14) und ein grundsätzliches Versammlungsverbot, bei Hochzeiten und Beerdigungen sind maximal 20 Teilnehmer erlaubt, ab 11 Teilnehmer braucht jeder einen negativen Coronatest, ebenso die Kunden von körpernahen Dienstleistungen (Friseure…); die Kirchen verzichten unabhängig von den Beschlüssen nicht auf Präsenzgottesdienste über Ostern

Die., 6.4.         der Landkreis ermöglicht Lockerungen: der Einzelhandel darf nach Terminbuchung Kunden mit tagesaktuellem, negativen Coronatest einlassen, ebenso Theater, Museen und Tierparks, Sport auf Sportanlagen im Freien ist für Kindergruppen bis 20, für Erwachsen bis zwei Personen möglich;

die KiTas öffnen wieder

Do., 8.4.          wegen Coronafällen in mehreren Vereinen beendet die DEL 2 den Spielbetrieb noch vor Ende der Hauptrunde, die Eispiraten als Tabellen-9. verpassen damit die Playoffs, eine Abstiegsrunde gibt es nicht

Mo., 12.4.       die Schulen öffnen wieder (im Wechselmodell) unabhängig von der Inzidenzzahl mit 2-maliger Testpflicht für Schüler und Lehrer pro Woche (Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 29.3.), es gilt Maskenpflicht auch im Unterricht ab Klassenstufe 5

Mi., 14.4.        die Stadt sagt auch den diesjährigen Töpfermarkt in Gablenz ab

Sa., 24.4.        das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat gebilligte geänderte Infektionsschutzgesetz (offiziell das „Vierte Bevölkerungsschutzgesetz“, inoffiziell die „Bundes-Notbremse“) tritt in Kraft und mit bundesweit geltenden, verschärften Bestimmungen: ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, private Treffen sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig (außer Kinder bis 14 Jahre), Einkaufen ist nur noch per „click&meet“ möglich (außer Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Gartenmärkte,…/ab 150 nur noch „click&collect“), körpernahe Dienstleistungen sind nicht mehr möglich (der Besuch von Friseuren, Fußpflege und medizinisch notwendigen Behandlungen ist nur mit tagesaktuellem Coronatest möglich), Restaurants bleiben geschlossen (Abhol-/Lieferservice erlaubt), ab Mo., 26.4.    werden Kindertagesstätten und Schulen geschlossen (mit Notbetrieb an KiTas), da die Inzidenzzahl im Landkreis über der für eine Öffnung notwendigen Marke von 165 liegt

(im Landkreis Zwickau liegt die 7-Tage-Inzidenz seit 21. März über 200 und seit 13. April sogar über 300  – am 18. wurde mit 365 der höchste Wert in ganz Sachsen erreicht)

Fr., 30.4./Sa., 1.5.      im Landkreis sind wegen zu hoher Inzidenzzahlen weder Brauchtumsfeuer noch Demonstrationen oder Umzüge erlaubt

So., 9.5.          durch eine bundesweit geltende Verordnung (beschlossen von Bundestag und Bundesrat) werden für Geimpfte und Genesene Corona-Einschränkungen aufgehoben: sie können sich unbeschränkt treffen und zählen in „gemischten Gruppen“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr mit, für die zählen keine Ausgangssperren mehr und sie brauchen keinen negativen Test mehr zum Einkaufen, beim Friseur oder beim Sport

Mo., 10.5.       die neue sächsische Corona-Schutzverordnung erlaubt Außengastronomie ab einer Inzidenz von stabil unter 100 (an fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen) – im Landkreis Zwickau liegt die Inzidenz bei 237,5 mit sinkender Tendenz

Do., 13.5., Himmelfahrt       es regnet den ganzen Tag, das macht es (den Männern) leichter, die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten; die Inzidenzzahl steht erstmals unter 165

Fr., 21.5.        nachdem am Mittwoch die Inzidenzzahl im Landkreis das fünfte Mal nacheinander an einem Wochentag unter 165 liegt, dürfen Schulen und Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb (Schulen mit halben Klassen) wieder öffnen (vgl. 26.4.)

Do., 27.5.        nachdem im Landkreis die Inzidenzzahlen fünf Werktage lang unter 100 lagen, dürfen Baumärkte wieder uneingeschränkt (ohne Test) öffnen, ansonsten gilt weiter „click&meet“, die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr entfällt, private Treffen sind mit fünf, im Außenbereich mit zehn Personen erlaubt, Außengastronomie mit Anmeldung und Kontaktnachverfolgung ist möglich, dasselbe gilt für Museen, Bibliotheken, Galerien, Theater und Kino, an Beerdigungen dürfen 30, an Hochzeiten 20 Personen teilnehmen, Versammlungen unter freiem Himmel sind bis 1000 Personen erlaubt

Mo., 31.5.       laut neuer sächsischer Corona-Schutzverordnung (vom 26.5.) darf der gesamte Einzelhandel wieder öffnen (bei anhaltender Inzidenz unter 100, mit Test/Impf- oder Genesenennachweis), private Treffen sind bis zehn Personen erlaubt, das trifft auch auf den Landkreis Zwickau zu

Die., 1.6.         das Sportstudio INJOY öffnet wieder (Zutritt mit Test/Impf- oder Genesenennachweis)

Mi., 2.6.          die Stadt sagt das für Anfang August geplante Marktfest ab

Fr., 4.6.          die Tuchfabrik Gebrüder Pfau öffnet wieder (seit 2.11.2020 geschlossen)

Sa., 5.6.          das Deutsche Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain öffnet wieder (seit 2.11.2020 geschlossen), beide Bäder öffnen (Zutritt mit Test/Impf- oder Genesenennachweis)

Mo., 7.6.         Schulen und Kitas öffnen wieder im Regelbetrieb (ganze Klassen/Gruppen), Unterricht mit Maske, Schüler und Lehrer mit zwei Tests pro Woche

Mo., 14.6.       dank anhaltender Inzidenzzahlen unter 35 besteht Maskenpflicht im Außen- und Innenbereich nur noch bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m (in Schulen ist auch im Unterricht keine Maske mehr nötig, es besteht aber weiter die zweimalige Testpflicht pro Woche), Familien- und sonstige Feiern bis 50 Personen möglich (Geimpfte,… zählen nicht mit), der gesamte Einzelhandel öffnet ohne Testpflicht, Gastronomie im Innen- und Außenbereich ist möglich (ohne Testpflicht, Kontaktdatenerfassung im Innenbereich vorgeschrieben), Beherbergung (ohne Test, mit Kontaktdatenerfassung) ist möglich, Kultureinrichtungen dürfen öffnen (Testpflicht nur bei Unterschreitung des Mindestabstandes), Sport ist ohne Einschränkung möglich, Friseurbesuch ohne Testpflicht, aber mit Kontaktdatenerfassung, in den Kirchen darf wieder gesungen werden

Die., 15.6.       die Stadtbibliothek öffnet wieder dienstags und donnerstags ohne Terminvergabe, ab 1. Juli voraussichtlich wieder zu den festen Öffnungszeiten

Do., 17.6.        im Lokalteil der Freien Presse erscheint wieder eine „Wohin“-Seite mit Veranstaltungstipps

Do., 1.7.          bei einer Inzidenz von Null im Landkreis Zwickau (der 1. Kreis in Sachsen) gelten praktisch keine Einschränkungen mehr was private Kontakte, Veranstaltungen usw. betrifft; Einkaufen noch mit Maske, Gaststättenbesuche mit Hygienekonzept und Kontakterfassung; das Kino „Cinestar“ öffnet wieder, u.a. mit dem neuen Otto-Film „Catweazle“

Fr., 16.7.        bei Inzidenzzahlen unter 10 entfällt in Sachsen die Maskenpflicht beim Einkaufen – das trifft auf ganz Sachsen zu, also auch für den Landkreis Zwickau

Fr., 27.8.        nachdem die Inzidenzwerte im Landkreis fünf Tage über 10 lagen, gilt wieder eine Maskenpflicht in Geschäften

Mo., 6.9.         zum Schulbeginn müssen im Schulhaus ab der 5. Klasse drei Wochen lang alle Maske tragen, es wird 3x/Woche getestet, wer nicht geimpft oder genesen ist

Mi., 8.9.          nachdem im Kreis seit 2.9. die Inzidenz über 35 liegt (der erste Kreis in Sachsen), treten verschärfte Regeln in Kraft: für viele Veranstaltungen, Freizeitangebote und die Innengastronomie gilt die 3G-Regel – Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete

Mi., 15.9.        für die Beurteilung der Corona-Lage gilt ab heute nicht mehr zuerst die Inzidenzzahl, sondern die Hospitalisierungsrate (Anzahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohner)

Mo., 27.9.       da die Inzidenzzahl fünf Tage unter 35 liegt, fällt die 3G-Regel weg, es müssen keine Tests mehr vorgelegt und keine Kontaktdaten mehr hinterlassen werden

Mi., 6.10.        da die Inzidenzzahl wieder seit fünf Tagen über 35 liegt, gilt wieder die 3G-Regel für   gastronomische, Sport- und Kultur-Einrichtungen sowie körpernahe Dienstleistungen (u.a. Friseure), die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden

Do., 21.10.      die neue sächsische Corona-Schutzverordnung tritt in Kraft (gilt bis 17.11.), danach soll ab der 2. Schulwoche nach den Herbstferien die Maskenpflicht im Unterricht entfallen (im Schulhaus gilt sie ab Inzidenz von 35 aber weiter), bis 14.11. müssen die Schüler aber 3x pro Woche getestet werden (danach nur noch 2x)

Fr., 5.11.        nach Erreichen der Vorwarnstufe (an fünf aufeinander folgenden Tage liegen in Sachsen mehr als 650 Covid-19-Patienten auf Normal- und/oder mehr als 180 auf Intensivstationen) gelten weitere Einschränkungen: an privaten Treffen dürfen nur noch 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten (Geimpfte/Genesene ausgenommen) teilnehmen – die sächsische Regierung beschließt eher als geplant eine neue Corona-Schutzverordnung, die ab 8. (bis 25.) November gilt: in den weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht weiter, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in der Innen-gastronomie gilt die 2G-Regel (außer Einzelhandel und Gottesdienste – Sachsen ist das erste Bundesland, das diese Regel einführt), im öffentlichen Nahverkehr ist jetzt eine FFP-2-Maske Pflicht; Schulen und KiTas sind aber nicht an die Vorwarnstufe/Überlastungsstufe gekoppelt und sollen in jedem Fall offen bleiben

Fr., 19.11.      nachdem in Sachsen vom 15. bis 17.11. die Überlastungsstufe (1300 mit Corona-Patienten belegte Betten) an drei Tagen überschritten worden ist, gelten verschärfte Regeln (z.B. dürfen sich Haushalte nur noch mit einer ungeimpften Person treffen) – die sächsische Landesregierung beschließt vorzeitig eine neue Corona-Schutzverordnung („harter Wellenbrecher“), sie gilt ab

Mo., 22.11.     (und bis 12.12.) und beinhaltet die Schließung von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrich-tungen, Klubs und Bars, die Absage aller Veranstaltungen und Feste einschließlich der Weihnachts-märkte, ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte (bei Inzidenzen über 1000/im Landkreis Zwickau am Dienstag erreicht!), Einzelhandel und Gastronomie (außer Supermärkte, Drogerien, Apotheken) unterliegen der 2G-Regel, es gelten außerdem beschränkte Öffnungszeiten (6 und 20 Uhr), körpernahe Dienstleistungen sind untersagt (außer Friseure, aber mit 2G),

Profisport findet wieder ohne Zuschauer statt („Geisterspiele“); ausgenommen von den Regelungen sind Schulsport und Freizeitangebote für unter 16-Jährige, Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet

Am selben Tag stimmt der Bundesrat dem neuen, vom (neu gewählten) Bundestag mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz zu (mit dem die „epidemische Notlage“ auslaufen soll), es gilt ab

Mi., 24.11.      und schreibt u.a. 3G am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen vor

Do., 2.12.        der Bundestag beschließt eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, das in etwa nun der Sächsischen Corona-Schutzverordnung entspricht

Mo., 6.12.       der Sächsische Landtag stellt für den Freistaat die epidemische Lage fest, die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung eigener Schutzmaßnahmen auf Grundlage des Bundesinfektionsgesetztes, das am 10.12. vom Bundestag und vom Bundesrat erweitert wird (u.a. um eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ab Mitte März 2022)

Fr., 10.12.      der Sächsische Landtag beschließt die Verlängerung der seit 22.11. geltenden Regelungen bis zum 9.1.2022 (gültig ab 13.12.), dazu gehören nun auch ein Verbot von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen und Kontaktbeschränkungen (Treffen in öffentlichen oder privaten Räumen sind nur für bis zu 20 Personen bei 2G erlaubt/unter 16-Jährige ausgeschlossen), eine in Erwägung gezogene Vorziehung des Weihnachtsferienbeginns vom 23. auf den 20.12. wird nicht beschlossen

Die., 21.12.     die Ministerpräsidentenkonferenz beschließt neue Kontaktbeschränkungen ab 28.12.: private Zusammenkünfte sind nur noch mit 10 Personen erlaubt (gilt auch für Geimpfte und Genesene), Clubs und Diskotheken müssen schließen und sportliche Großveranstaltungen finden wieder ohne Zuschauer statt, außerdem wird der Verkauf von Silvesterfeuerwerk generell verboten

Mi., 22.12.      die sächsische Landesregierung verschärft ihre Corona-Schutzverordnung (u.a. Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden)

Fr., 24.12.      beim Besuch von Gottesdiensten gilt die 3-G-Regel; in Frankenhausen finden zwei halbstündige Gottesdienste ohne Krippenspiel statt, das gibt es wieder als Film der Jungen Gemeinde auf Youtube („Spurlos verschwunden“)

Mo., 27.12.     gut 100 Personen nehmen an einem „Corona-Spaziergang“ in Crimmitschau teil

Die., 28.12.     die am 21. und 22.12. beschlossenen verschärften Regelungen treten in Kraft

Fr., 31.12.      wie im vergangenen Jahr sind der Verkauf sowie das Abbrennen von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen verboten, trotzdem ähnelt der Umfang des (privaten) Feuerwerks in Crimmitschau dem von normalen Silvesterfeuerwerken!

Mo., 3.1.2022 in Crimmitschau findet am Abend ein „Corona-Spaziergang“ mit etwa 300 Teilnehmern statt

Die., 4.1.         die sächsische Regierung verlängert die seit 22.11. geltenden Coronaregeln bis 14. Januar

Mo., 10.1.       „Corona-Spaziergang“ durch die Innenstadt mit etwa 350Teilnehmern

Mi., 12.1.        die sächsische Regierung beschließt die Lockerung der Corona-Schutzregeln, gültig von 14.1. bis 6.2.: der Zutritt zu Museen und Ausstellungen ist wieder möglich, aber mit 2G, zu allen anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern und Kinos mit 2G+ (geimpft oder genesen und getestet), auch für die Innengastronomie gilt jetzt 2G+, die Sperrstunde wird allerdings von 20 auf 22 Uhr ver-schoben, körpernahe Dienstleistungen können mit 2G wahrgenommen werden, für Frisörbesuche gilt 3G

Fr., 14.1.        wieder 1000 Fans mit 2G+ zum Spiel der Eispiraten im Eisstadion im Sahnpark zugelassen (gegen die Löwen Frankfurt/0:5)

Sa., 15.1.        das erste Mal seit 22.11. ist im Eisstadion wieder öffentliches Eislaufen möglich (mit 2G)

Fr., 21.1.        das Textilmuseum öffnet wieder

Mo., 31.1.       über 600 Teilnehmer am „Corona-Spaziergang“

So., 6.2.          die von der Landesregierung am 1.2. beschlossene Aufhebung verschiedener Einschränkungen der Corona-Schutzverordnung tritt in Kraft: nach elfwöchiger Unterbrechung (seit 22.11.) darf wieder (ab Montag) mit 3G im Einzelhandel eingekauft werden, auch die Beschränkung der Öffnungszeiten von Gaststätten bis 22 Uhr wird aufgehoben, Zutritt für Innenbereiche geht wieder mit 2G, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt allerdings weiter 2G+, die Begrenzung der Zuschauerzahlen für Sport- und Freizeitveranstaltungen wird gelockert, zu den Heimspielen der Eispiraten dürfen wieder 2000 (statt bisher 1000) dabei sein (am Sonntag gegen Kaufbeuren (3:2 n.V.) kamen 1220 – allerdings immer noch mit 2G+ oder geboostert); die Änderungen sollen bis 6.3. gelten

Mo., 7.2.         etwa 700 Teilnehmer am „Corona-Spaziergang“ in Crimmitschau

Mo., 14.2.       „Corona-Spaziergang“ mit Trillerpfeifen in Crimmitschau

Mi., 16.2.        die Ministerpräsidentenkonferenz verständigt sich auf einen Stufenplan über „Öffnungsschritte“ (Erleichterungen) der Corona-Einschränkungen bis 20. März

Mo., 21.2.       „Corona-Spaziergang“ mit Trillerpfeifen und Trommeln in Crimmitschau (ca. 370 Teilnehmer/bei Regen)

Die., 22.2.22   die sächsische Landesregierung beschließt Korrekturen der aktuellen Notfallverordnung ab

Mi., 23.2.:       die 3-G-Regel beim Einkaufen entfällt, vorgeschrieben ist weiterhin aber das Tragen einer FFP-2-Maske, für Geimpfte und Genesene gibt es bei privaten Zusammenkünften keine Obergrenze mehr (Sachsen ist mit Abstand das letzte Bundesland, das diese Erleichterungen einführt)

Mo., 28.2.       rund 500 Teilnehmer am „Corona-Spaziergang“

Fr., 4.3.          die am Dienstag vom sächsischen Kabinett beschlossene 49. Corona-Verordnung tritt in Kraft (gültig bis 19. März), danach gilt für das Einkaufen keine Beschränkung mehr (außer FFP-2-Maske), für Gastronomie, Freizeit (u.a. Theater/Kino) reicht 3G ohne Maskenpflicht am Platz, private Treffen sind nur noch eingeschränkt, wenn 2G nicht eingehalten werden kann, bei Eheschließungen/ Beerdigungen gilt 3G nur noch in Innenräumen, in Kirchen entfällt auch 3G

Mo., 7.3.         an den Schulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht; 350 Teilnehmer am „Corona-Spaziergang“

Mo., 14.3.       Corona-Spaziergang mit Pfeifen

Fr., 18.3.        neue Corona-Regeln in Sachsen in Kraft: keine Beschränkungen mehr bei Familien-/ Freundestreffen, keine Limitierungen mehr bei Veranstaltungen, keine Zugangsbeschränkungen mehr im ÖPNV (Gastronomie weiterhin 3G), weiterhin gilt nur noch das Tragen von FFP2-Masken im ÖPNV und beim Einkaufen – bundesweit werden die meisten Corona-Regeln durch Bundestag und Bundesrat aufgehoben (z.B. ist das Tragen von Masken nur noch in bestimmten gefährdeten Bereichen notwendig), den Ländern bleibt eine Übergangsfrist zur Verschärfung bis 2. April (wovon Sachsen Gebrauch macht/siehe oben)

Die., 29.3.       die sächsische Landesregierung beschließt den Wegfall fast aller Corona-Beschränkungen, gültig ab 2. April und bis 30. April, darunter die Maskenpflicht im Einzelhandel und an Schulen; Masken müssen nur noch im öffentlichen Personenverkehr und in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens getragen werden

Mo., 25.4.       nach den Osterferien fällt an den Schulen auch die Testpflicht weg, damit gibt es wieder uneingeschränkten Schulbetrieb

Die., 26.4.       die sächsische Landesregierung beschließt die 53. Coronaschutz-Verordnung, die die Verlängerung der bestehenden (vom 29.3.) beinhaltet, ab So., dem 1. Mai und die bis 28. Mai gilt

Sa., 30.4./So., 1.5.      nach zweijähriger Unterbrechung findet der Töpfermarkt in Gablenz wieder statt

Mi., 4.5.          in der Laurentiuskirche findet das erste Mal nach der Corona-Zwangspause wieder eine „Orgelmusik zur Marktzeit“ statt

Die., 24.5.       die sächsische Landesregierung verlängert die bestehende Coronaschutz-Verordnung bis 18. Juni mit nur einer Änderung: im öffentlichen Personennahverkehr reicht anstelle einer FFP-2- jetzt eine medizinische Maske

Do., 30.6.        die Corona-Schnelltests sind nicht mehr kostenlos, es müssen nun 3 € bezahlt werden

Do., 13.8.        Sachsen verlängert die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen unverändert bis 10. September

Sa., 1.10.        bundesweit gelten nur noch folgende Schutzmaßnahmen: (FFP2-)Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, für den Besuch von Einrichtungen des Gesundheitswesens (Arztpraxen,…), für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen zusätzlich noch eine Testpflicht

Oktober         über den gesamten Sommer hinweg bis in den Herbst finden montags „Spaziergänge“ in Crimmitschau statt, die sich anfangs gegen die Coronaschutzmaßnahmen und die Impfpflicht richten, im Laufe des Jahres aber auch/vor allem gegen die Energie- und Russlandpolitik der Regierung

2023

Mo., 16.1.       die Pflicht zum Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr entfällt

Do., 2.2.          deutschlandweit entfällt die Pflicht zum Tragen von Masken im Fernverkehr (sollte eigentlich erst am 7. April fallen)

Fr., 3.2.          in Sachsen entfallen alle landesweiten Corona-Schutzmaßnahmen, dazu zählt auch die bisher geltende Isolationspflicht für Infizierte (das zu-Hause-bleiben bzw. Maske tragen wird empfohlen), es bleibt lediglich die im Bundes-Infektionsschutzgesetz geregelte Masken- und Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen bestehen

Mi., 1.3.          die 63. und letzte sächsische Corona-Schutzverordnung läuft aus, es gilt keine Testpflicht mehr beim Besuch von Einrichtungen des Gesundheitswesens mehr (Besucher müssen aber weiterhin eine Maske tragen, während das Personal keine mehr tragen muss)

(Oster-)Samstag, 8.4. die letzten bundesweit gültigen Corona-Einschränkungen sind Geschichte: seit heute müssen auch in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen und Pflegeheimen keine Masken mehr getragen werden, es gibt keine Corona bedingten Einschränkungen mehr bei Einreisen nach Deutschland und Corona-Impfungen gehen in die normale Gesundheitsversorgung über – damit wird diese Datensammlung abgeschlossen.

Nachtrag: Fr., 5.5.2023 die WHO hebt den internationalen Gesundheitsnotstand auf, damit ist Corona nur noch eine "normale" Krankheit uinter allen anderen

 

Alle Angaben ohne Gewähr, die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!